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   VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08   

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https://dejure.org/2009,35962
VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08 (https://dejure.org/2009,35962)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2009 - 141-IV-08 (https://dejure.org/2009,35962)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 141-IV-08 (https://dejure.org/2009,35962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von Äußerungen im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung eines Lagerplatzes durch eine Gesellschaft und Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.R.e Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08
    Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 106, 28 [35]; 96, 231 [237]).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08
    Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 106, 28 [35]; 96, 231 [237]).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 8/15

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil im Instanzenzug, das nicht gegenüber dem

    Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 51, 386, 395; 96, 231, 237; 106, 28, 35; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 141-IV-08 -, juris).
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