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VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung von Äußerungen im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung eines Lagerplatzes durch eine Gesellschaft und Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.R.e Verfassungsbeschwerde
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 05.06.2008 - 4 O 2391/07
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08
- VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 141-IV-08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08
Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 106, 28 [35]; 96, 231 [237]). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Müllkonzept
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08
Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 106, 28 [35]; 96, 231 [237]).
- VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 8/15
Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil im Instanzenzug, das nicht gegenüber dem …
Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 51, 386, 395; 96, 231, 237; 106, 28, 35; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 141-IV-08 -, juris).